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Smart Meter Rollout: Verbrauchsgrenze für verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen angehoben

Smart Meter Rollout: Verbrauchsgrenze für verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen angehoben

Der Smart Meter Rollout in Deutschland spielt eine Schlüsselrolle bei der Digitalisierung des Energiemarktes und der Integration erneuerbarer Energien. Intelligente Messsysteme (iMsys), bestehend aus moderner Messeinrichtung (mME) und Smart-Meter-Gateway (SMGW) ermöglichen nicht nur eine genauere Verbrauchserfassung, sondern bilden auch die Grundlage für dynamische Stromtarife und die Steuerbarkeit von Verbrauchsgeräten wie Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ab 2025 werden wichtige Änderungen eingeführt, die den Rollout beschleunigen und wirtschaftlich attraktiver machen sollen.

Hintergrund: Geräte und Marktrollen

Ein intelligentes Messsystem (iMsys) besteht aus:

  1. Modernem Messeinrichtungsmodul (mME): Erfasst den Stromverbrauch wie ein herkömmlicher Stromzähler.
  2. Smart Meter Gateway (SMGW): Sorgt für die sichere Kommunikation mit Netzbetreibern und Stromanbietern.

Arten von Messstellenbetreibern:

  • Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB):
    Zuständig für die verpflichtende Installation bei gesetzlich definierten Verbrauchsgrenzen.
  • Wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB):
    Kann auf Kundenwunsch beauftragt werden und bietet oft zusätzliche Dienstleistungen.

Smart Meter sind entscheidend für die Energiewende, da sie:

  • Echtzeitdaten über Verbrauch und Einspeisung liefern,
  • dynamische Tarife und eine präzisere Steuerung ermöglichen,
  • und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz verbessern.

Smart Meter Rollout: Ziele und Herausforderungen

Rollout-Ziele und schrittweise Einführung:

Der flächendeckende Einbau von Smart Metern ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Ziel ist die schrittweise Einführung in Abhängigkeit vom Stromverbrauch und der Steuerbarkeit der angeschlossenen Geräte.

Bisher galten folgende Bestimmungen:

  • Haushalte mit einem Verbrauch unter 6.000 kWh: Einbau eines intelligenten Messsystems nicht verpflichtend. Durch einen Zählerwechsel auf Kundenwunsch (ZAK) hat diese Gruppe das Recht, auf eigenen Wunsch ein intelligentes Messsystem installieren lassen.
  • Haushalte mit einem Verbrauch über 6.000 kWh oder über 7 kWp installierte Leistung: Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich verpflichtend. 

Historische Herausforderungen: 

Die geringe Kostenpauschale für gMSBs (z.B. ca. 80€/Jahr) machte den Rollout wirtschaftlich unattraktiv. Der finanzielle und zeitliche Aufwand führte zu erheblichen Verzögerungen. Bis Ende 2024 waren erst 724.432 intelligente Messsysteme installiert.

Änderungen und Auswirkungen

Die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ab 2025 adressiert die bisherigen Hürden. Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Verbrauchsgrenze für den verpflichtenden Einbau wurde auf 10.000 kWh/Jahr angehoben. Haushalte unterhalb dieser Grenze bleiben vorerst von der Einbaupflicht ausgenommen.
  • Die jährlichen Kosten für ein intelligentes Messsystem wurden auf bis zu 100 Euro erhöht, abhängig vom Verbrauch und den Anforderungen. Diese Anpassung verbessert die Wirtschaftlichkeit für gMSBs und wMSBs.

Wichtig für Solarteure und Endkunden

Die neuen Regelungen schaffen nicht nur klare Rahmenbedingungen, sondern eröffnen auch Chancen für Solarteure, ihre Kunden zukunftssicher auszustatten. Bisher war der Einbau von Smart Metern für viele Messstellenbetreiber wirtschaftlich unattraktiv: Mit einer Kostenpauschale von nur etwa 80 Euro jährlich lagen die Preise deutlich unter dem Marktniveau. Für Verbraucher lohnte es sich, einen grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) zu engagieren – selbst wenn dies längere Wartezeiten bedeutete.

Mit der neuen Kostentabelle und einer jährlichen Pauschale von bis zu 100 Euro hat sich die Wirtschaftlichkeit für die Messstellenbetreiber verbessert. Gleichzeitig nähert sich der Preis dem Niveau der wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) an. Dadurch wird es für Kunden weniger attraktiv, auf einen gMSB zu warten, da sie die gleiche Leistung von einem wMSB oft schneller und zu vergleichbaren Kosten erhalten können.

Mit dieser Veränderung werden wettbewerbliche Anbieter gestärkt, was den Rollout insgesamt beschleunigen und eine flächendeckende Einführung bis 2030 realistischer machen dürfte. Solaranlagenbesitzer profitieren von Smart Metern durch:

  • Dynamischer Stromtarife und intelligenter Lastverschiebung
  • Inanspruchnahme des §14a EnWG
  • Flexibilitätsvermarktung, z.B.: Direktvermarktung von Solarenergie und Teilnahme am Regelleistungsmarkt über ein virtuelles Kraftwerk

pulse Energy hält Sie am "pulse" der Zeit! Mit unseren innovativen Lösungen unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen als wMSB in Ihr Angebot zu integrieren. Lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende gestalten – mit intelligenter Technologie und maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Kunden.


Quellen

  1. Projekt Ariadne: Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan (2024)
  2. Bundesregierung: Beschleunigter Smart-Meter-Rollout wirkt laut Regierung (18.12.2024)
  3. Bundesnetzagentur: In­te­gra­ti­on von steu­er­ba­ren Ver­brauch­sein­rich­tun­gen (2024)
  4. Bundesregierung: Neustart für die digitale Energiewende (15.06.2023)
  5. EnergieNetze Bayern: Informationen zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen rund um die Novelle des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) (2024)
  6. E.ON Energieatlas: Smart Meter Pflicht in Deutschland (2024)
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