Die Energiewende schreitet voran und mit ihr entwickeln sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist ein zentraler Baustein, um Lastspitzen im Stromnetz zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Regelung ist dringend notwendig, da die Sicherung der Netzstabilität in Deutschland zunehmend kostenintensive Maßnahmen erfordert.
Die Redispatchkosten zur Stabilisierung des Stromnetzes werden bis 2025 auf 3,5 Mrd. Euro geschätzt und könnten bis 2027 auf 4,4 Mrd. Euro ansteigen. In diesem Zeitraum werden jährlich etwa 25 bis 31,5 TWh durch Redispatch-Maßnahmen positiv oder negativ geregelt, um Engpässe zu vermeiden. Besonders teuer sind die Vorhaltekosten, die sich allein im Jahr 2025 auf 870 Millionen Euro belaufen werden. Vorhaltekosten sind Kosten, die entstehen, um Kapazitäten oder Ressourcen bereitzuhalten, die im Energiesystem kurzfristig aktiviert werden können, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Zudem wurden allein im Jahr 2022 über 8 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund von Netzengpässen abgeregelt, was einem Anstieg von über 37% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Diese Entwicklungen zeigen, wie dringend notwendig flexible Steuerungsmechanismen sind, um Netzengpässe zu vermeiden und die Effizienz des Energiesystems zu steigern. Die neuen Regelungen, die ab 2025 in Kraft treten, sollen diese Herausforderungen adressieren und eröffnen spannende Möglichkeiten für Solarunternehmen. Doch bevor wir auf die neuen Regelungen eingehen, lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rechtslage.
Gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können bis 31.12.2023 in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Wärmepumpen oder Elektrofahrzeug-Ladestationen, mit einer Steuerbox ausgerüstet werden, um eine gezielte Steuerung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen. Die bisherigen Regelungen des § 14a EnWG konzentrierten sich auf die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen mit einer Mindestleistung von 4,2 kW. Dies waren im Wesentlichen:
Ziel ist es, Netzengpässe durch gezielte Eingriffe der Netzbetreiber zu vermeiden. Photovoltaik (PV)-Anlagen wurden jedoch nicht einbezogen. Dies stellte eine Lücke dar, da Netzbetreiber das Einspeiseverhalten von PV-Anlagen nicht steuern konnten, was in kritischen Netzsituationen problematisch war.
Ab dem 01.01.2025 in Betrieb genommene Anlagen müssen mit einer Steuerbox ausgerüstet werden. Die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angepasste EnWG-Novelle vom 17.12.2024 erweitert die bestehenden Regelungen und soll die Steuerbarkeit und Integration der erneuerbaren Energien weiter fördern:
Die Anzahl der PV-Anlagen in Deutschland steigt bis April 2024 auf 3,4 Millionen (+29,8 % im Vergleich zum Vorjahr). Die Zahl der Balkonkraftwerke hat sich von ca. 350.000 in 2023 auf ca. 714.000 in 2024 erhöht. Die Novelle des EnWG unterstützt diesen Trend und sorgt für eine bessere Netzintegration, insbesondere von kleinen Erzeugungsanlagen.
Wirtschaftliche Anreize für Kunden, ihre Verbrauchseinrichtungen steuerbar zu machen, wurden durch die Einführung der Module 1 und 2 geschaffen. Ab dem neuen Jahr werden die Anreize für Kunden durch das Modul 3 ergänzt. Nachfolgend ein Überblick über die drei Module:
Modul | Modul 1: Pauschale Entlastung | Modul 2: Prozentuale Reduzierung | Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte |
Vergütungsmodell | Fester Betrag pro Jahr (110 € – 190 €) | 60 % Reduzierung des Arbeitspreises | Flexible Tarife je nach Netzlast, wird festgelegt vom Netzbetreiber |
Zähleranforderung | Intelligentes Messsystem (iMSys) und Steuerbox erforderlich, ein Zähler ausreichend | Intelligentes Messsystem (iMSys) und Steuerbox erforderlich, Separater zweiter Zähler notwendig | Intelligentes Messsystem (iMSys) und Steuerbox erforderlich, ein Zähler ausreichend |
Stromtarif | Für Fixtarif oder dynamischen Tarif | Für spezifische Tarife mit separatem Verbrauch | Für Fixtarif oder dynamischen Tarif |
Verfügbarkeit | Seit 1. Januar 2024 | Seit 1. Januar 2024 | Ab 1. April 2025 |
Die Novellierung des §14a EnWG bietet Solarteuren eine wertvolle Chance, ihre Kunden noch umfassender zu beraten und mit zukunftsfähigen Technologien auszustatten. Die drei Module zur Netzentgeltreduzierung und die Ausweitung auf Kleinverbraucheranlagen schaffen klare wirtschaftliche Vorteile. Bei Installation eines intelligenten Messsystems können Privatkunden mit dem Modul 1 jährlich bis zu 190€ sparen - und ab April 2025 mit dem Modul 3 in Verbindung mit einem Home Energy Management System noch wesentlich mehr.
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